für J+G Dienstleistungen GbR, Görlitzerstraße 1, 78052 Villingen-Schwenningen
Telefon: 01575 5148555 · E-Mail: info@j-gdienstleistungen.de

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen J+G Dienstleistungen GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über folgende Leistungen:
    • Umzüge (privat und gewerblich), inkl. Tragen/Transport, Verpacken/Verladen, Möbelmontage (Ab-/Aufbau)
    • Seniorenumzüge (inkl. Unterstützung beim Sortieren/Vorbereiten nach Absprache)
    • Haushaltsauflösungen (inkl. Sortierung, Abtransport, besenreine Übergabe nach Vereinbarung)
    • Entrümpelungen (Wohnung/Haus/Keller/Garage/Dachboden etc., inkl. Abtransport/Entsorgung)
    • Transporte (Möbel-, Einzel- und Kleintransporte, regional/überregional nach Absprache)
    • Entsorgungsleistungen (Möbel, Sperrmüll, Hausrat; umweltgerecht nach Vorschriften)
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Angebotserstellung, Besichtigung, Bilder/Fotos

  1. Der Kunde kann eine Anfrage insbesondere über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp stellen. Im Rahmen der Anfrage kann der Kunde Bilder (z. B. der Räumlichkeiten, Möbel, Zugänge) übermitteln; dies dient der Vorbereitung eines passenden Angebots.
  2. Der Auftragnehmer erstellt grundsätzlich kostenlose und unverbindliche Angebote.
  3. Soweit erforderlich oder sinnvoll, kann eine Vor-Ort-Besichtigung erfolgen (z. B. zur optimalen Planung von Entrümpelung/Seniorenumzug).
  4. Angebote basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen (inkl. Fotos) sowie ggf. Besichtigung. Stellen sich nach Vertragsschluss Abweichungen heraus (z. B. Mehrvolumen, erschwerte Zugänglichkeit), gelten die Regelungen in Ziff. 6 (Zusatzaufwand).

3. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn
    • der Auftragnehmer dem Kunden ein Angebot in Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp) oder mündlich unterbreitet und
    • der Kunde dieses Angebot annimmt (z. B. per E-Mail/WhatsApp, schriftlich oder telefonisch)
      oder der Auftragnehmer eine Beauftragung in Textform bestätigt.
  2. Terminabsprachen werden verbindlich, sobald sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden (Textform genügt).

4. Leistungsumfang und Leistungserbringung

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot/der Auftragsbestätigung.
  2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in der Regel vor Ort am vereinbarten Leistungsort (Abholung/Beladung/Entrümpelungsobjekt) sowie ggf. am Zielort (Entladung/Aufbau/Übergabe).
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einzusetzen.
  4. „Besenrein“ bedeutet eine grobe Reinigung (Boden gefegt/geräumt), jedoch keine Renovierungs-, Grundreinigungs- oder Schädlings-/Schimmelbeseitigungsarbeiten.

5. Preise, Kleinunternehmerregelung, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Mangels Pauschalpreis wird nach Aufwand bzw. nach Angebot abgerechnet.
  2. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er laut Impressum unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt; es wird daher regelmäßig keine Umsatzsteuer ausgewiesen/berechnet.
  3. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig (Überweisung).
  4. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie ggf. Verzugsschadenersatz.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden / Zusatzaufwand

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und richtig sind, insbesondere zu:
    • Umfang/Volumen (Möbel, Hausrat, Sperrmüll),
    • Zugängen (Treppenhaus, Etage, Aufzug),
    • Entfernungen/Tragewegen, Parkmöglichkeiten,
    • Besonderheiten (schwere/empfindliche Gegenstände, Einbauküche etc.).
  2. Der Kunde sorgt am Leistungsort und Zielort für freien, sicheren Zugang sowie ausreichende Arbeitsflächen.
  3. Halteverbotszonen/Genehmigungen: Soweit erforderlich, organisiert der Kunde behördliche Genehmigungen/Halteverbotszonen rechtzeitig, sofern nicht ausdrücklich im Angebot als Leistung des Auftragnehmers enthalten.
  4. Nicht transportiert/entsorgt werden ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere: Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Datenträger mit sensiblen Daten sowie Gefahrstoffe (z. B. Chemikalien, Farben/Lacke in problematischer Menge, Asbest, explosive/entzündliche Stoffe). Der Kunde hat solche Gegenstände vor Leistungsbeginn zu entfernen bzw. ausdrücklich zu deklarieren.
  5. Stellt sich vor Ort heraus, dass die Angaben des Kunden unzutreffend/unvollständig waren oder zusätzliche Erschwernisse vorliegen (z. B. Mehrvolumen, längere Tragewege, fehlender Aufzug, Demontage nicht eingeplanter Möbel), ist der Auftragnehmer berechtigt, Zusatzkosten nach vorheriger Abstimmung in Textform oder – bei Eilbedürftigkeit – mündlich zu berechnen.

7. Termine, Wartezeiten, Annahmeverzug

  1. Vereinbarte Termine sind vom Kunden einzuhalten.
  2. Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang/Schlüssel, nicht geräumte Wege, fehlende Freigabe), nicht oder nur verzögert erbracht werden, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Mehraufwand (Wartezeiten, Zusatzfahrten, Mehrpersonal).
  3. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. extreme Witterung, Straßensperrungen, Unfall, behördliche Anordnungen) berechtigen den Auftragnehmer, Termine angemessen zu verschieben. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Stornierung / Kündigung durch den Kunden

  1. Bei Dienstleistungen mit festem Termin (z. B. Umzug/Entrümpelung) kann der Kunde bis 14 Kalendertage vor Termin kostenfrei stornieren (Textform empfohlen).
  2. Bei späterer Stornierung kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit Leistungen/Vorbereitungen bereits erbracht wurden oder Kapazitäten verbindlich reserviert waren. Als pauschalierte Entschädigung gelten – soweit gesetzlich zulässig – (Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden möglich; Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer möglich):
    • 13 bis 7 Tage vor Termin: 25 % des Auftragswerts
    • 6 bis 3 Tage vor Termin: 50 % des Auftragswerts
    • 2 bis 0 Tage vor Termin / Nichterscheinen: 80 % des Auftragswerts
  3. Bei Werkleistungen bleibt das Recht zur freien Kündigung nach § 648 BGB unberührt; in diesem Fall kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

9. Abnahme (bei Werkleistungen) / Mängelanzeige

  1. Soweit die Leistung als Werkleistung zu qualifizieren ist (z. B. besenreine Entrümpelung/Haushaltsauflösung), erfolgt nach Abschluss eine Abnahme (auch stillschweigend durch Nutzung/Übergabe/Bestätigung).
  2. Offensichtliche Mängel/Schäden sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen und möglichst mit Fotos zu dokumentieren.
  3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen; der Auftragnehmer darf zunächst nacherfüllen (Nachbesserung/erneute Leistung), soweit möglich und zumutbar.

10. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, besonders empfindliche oder wertvolle Gegenstände vorab anzuzeigen und angemessen zu sichern/gesondert zu verpacken oder eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

11. Entsorgung: Eigentum, Rechtmäßigkeit, Ausschlüsse

  1. Der Kunde versichert, zur Überlassung der zu entsorgenden Gegenstände berechtigt zu sein (Eigentum/Verfügungsbefugnis).
  2. Der Auftragnehmer entsorgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben; Gefahrstoffe/Sondermüll werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ggf. gegen Mehrkosten übernommen.
  3. Entsorgungskosten (Deponie/Recycling/Container) sind – sofern nicht anders im Angebot geregelt – Bestandteil des Angebots oder werden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet.

12. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag (z. B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon, WhatsApp) geschlossen wurde.

12.1 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (J+G Dienstleistungen GbR, Görlitzerstraße 1, 78052 Villingen-Schwenningen, E-Mail: info@j-gdienstleistungen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

12.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn / Wertersatz

Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen sollen, so haben Sie uns im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Der Wertersatz entspricht dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.

12.4 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail an info@j-gdienstleistungen.de.)

13. Datenschutz (AGB-relevant)

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Angebotsbearbeitung, Vertragsdurchführung, Terminabstimmung und Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  2. Soweit der Kunde Bilder/Fotos übermittelt (z. B. per Formular/WhatsApp), werden diese ausschließlich zur Auftragsplanung und Leistungsdurchführung verwendet und nach Wegfall des Zwecks unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht bzw. eingeschränkt.
  3. Im Übrigen gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Villingen-Schwenningen; der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.